Klimaproteste: Anklage gegen Mönch von Lützerath: Staatsanwaltschaft will Schlammmönch bestrafen

Staatsanwaltschaft will Schlammmönch bestrafen

Wegen des berühmten „Schubsers“ im Schlamm von Lützerath, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen „28-jährigen Franzosen“ erhoben. In einer Aufmachung als Mönch soll der Beschuldigte zwei Polizeibeamte während einer Großdemonstration am Rande des rheinischen Braunkohletagebaus geschubst haben.

Das Verfahren gegen den Aktivist war zuvor durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgrund mangelnder Beweise vorübergehend eingestellt worden. Im Internet mokierte sich „Mud Wizard“ auf dem X-account @MonchLuetzi Ende April wie folgt: „Die deutsche Polizei sowie ihre Justizinstitution verstricken sich im Schlamm. Unfähig, herauszufinden, wer der #Mönch von #Luetzerath ist. Oder der deutsche Staat will keinen Prozess. Der Mönch ist zu populär/ sympathisch. Das ist, wenn sich Radikalität mit Kreativität verbindet“. Die Ermittlungsbehörden haben es sich nun offenbar anders überlegt.

Die Aktion des „Mönchs von Luetzerath“ reicht fast 18 Monate zurück. Mehrere 10.000 Menschen demonstrierten am 14. Januar 2023 gegen die Räumung des Weilers Lützerath. Gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II besetzte die Klimabewegung die Ortschaft über Monate. Das Video des im Schlamm gegen die Polizeieinheiten wütenden Mönchs ging damals um die Welt und erhöhte die Aufmerksamkeit zum Geschehen um die Aktivitäten des Energiekonzerns RWE.