Stadt rudert beim Papstkritikverbot teilweise zurück

Das vom Ordnungsamt mitgeteilte Verbot papstkritischer Stände ist doch nicht mehr in Kraft.
Ein Anfrage von RDL ergab,das das Ordnungsamt voreilig war.
Stattdessen sollen jetzt Anträge gesammelt werden.
Die Stadt will jetzt wohl kirchennahen Vereine die Möglichkeit eröffnen, Anträge zu stellen ,um alle Infoplätze an den Tagen des Papstbesuches dicht zu machen.

Hier die Antwort der Pressesprecherin der Stadt (kursiv) auf die Anfrage von Radio Dreyeckland:

Stadt rudert beim Papstkritikverbot teilweise zurück

Das vom Ordnungsamt mitgeteilte Verbot papstkritischer Stände ist doch nicht mehr in Kraft.
Ein Anfrage von RDL ergab,das das Ordnungsamt voreilig war.
Stattdessen sollen jetzt Anträge gesammelt werden.
Die Stadt will jetzt wohl kirchennahen Vereine die Möglichkeit eröffnen, Anträge zu stellen ,um alle Infoplätze an den Tagen des Papstbesuches dicht zu machen.

Hier die Antwort der Pressesprecherin der Stadt (kursiv) auf die Anfrage von Radio Dreyeckland:

Sehr geehrte Frau Lamersdorf, angesichts der PM zu den Sicherheitszonen bitte ich um folgende Auskünfte, zunächst schriftlich.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die flächendendeckende Festlegung sog. roter Zonen, die die Bewegungsfreiheit 10.000er Freiburger Bürgerinnen massiv einschränkt und selbst die Benutzung von Fahrrädern untersagt. Die Festlegung erfolgter aufgrund einer Allgemeinverfügung nach den §§ 1 und 3 Polizeigesetz BW.
2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Versagungung papstkritischer Informationsstände z.B. an das Bündnis "freiburg-ohne -Papst". UND
3. Sind an den in der Innenstadt für Informationsstände ausgewiesenen Orten Genehmigungen für die beiden Tage des Papstbesuches erteilt worden? Wenn ja an wen ? Wann wurden sie beantragt? Wenn nein, ist beabsichtigt an Organisationen, die den Papsbesuch organisieren bzw. mit ihm verbunden sind, solche Genehmigungen zu erteilen ? Eingehenden Anträge für Infostände werden im Amt für öffentliche Ordnung zunächst gesammelt. Es gibt keine vorab-Erlaubnisse, die Zuteilung erfolgt, wenn die freien Plätze belegen werden können, d.h. wenn die notwendigen Fluchtstrecken beim Einzug am Samstag festgelegt sind. Das wird etwa ab Mitte August möglich sein. Vor einigen Wochen sind telefonische anfragen auf infostände noch mündlich abgelehnt worden. Das ist zwischenzeitlich aber abgestellt, jetzt werden sie bis zur Festlegung gesammelt, dann beantwortet.
4. Üblicherweise sind solche Ereignisse mit einer Vielzahl von sog. Devotionalienhändlern gespickt. Sind hierfür gewerberechtliche Erlaubnisse nötig, um in den roten Zonen Verkäufe tätigen zu können? Wenn nein warum nicht? Wenn ja, wurden bereits welche erteilt? Wieviel Genehmigungen sollen erteilt werden? Wird das Ordnungsamt gegen ungenehmigte oder sonstige "wilde"Verkäufe einschreiten? Mit wievielen Kräften? Zu Devotionalienhändlern gibt es noch keine Absprachen, ob und wo Erlaubnisse möglich sind. Auch ob, und wenn ja, wie kontrolliert wird, muss noch festgelegt werden. Generell aber ist zu dem Thema das Ordinariat Ansprechpartner.
5. In der PM ist von Ausnahmegenehmigigungen am SA/So für Beschäftigte der roten Zonen die Rede. Auch hier zunächst die Frage nach der Rechtsgrundlage ? Wer erteilt Sie ? Wann ? In welchen Umfang ? Gibt es Sammelgenehmigungen an Betriebe? Stand der Dinge ist, dass die durch das GuT gemacht wird. Aber da warte ich auch noch auf Antwort. Schönen Gruß