Amnesty Aktuell: Menschenrechte für inter*-Personen

Menschenrechte für inter*-Personen

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Am 08. November war es endlich soweit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass im Geburtsregister eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden darf. Demnach müssen sich Menschen nicht mehr entgegen ihrem Empfinden und Sein für die Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ entscheiden.

Amnesty International setzt sich seit 2009 für die Rechte von Intersexuellen ein. Beispielsweise kritisiert Amnesty irreversible, frühkindliche operative Eingriffe an Intersex-Kindern. Intersexualität ist keine Krankheit und kein medizinischer Notfall, der chirurgischer Eingriffe bedarf. Mit der neuen Gesetzgebung ist endlich ein Schritt hin zur Normalität von intersexuellen Menschen getan.

Zu diesem Anlass wollen wir uns in der aktuellen Sendung mit dem Thema befassen und unterschiedliche Facetten aufzeigen. In Berichten und Interviews geht es um den Intersex-Begriff, die rechtlichen Hintergründe des Beschlusses, die Folgen für Intersex-Menschen und die Lage in anderen Ländern. Ein buntes Programm also – ihr dürft gespannt sein!