Am Mittwoch, 26.9. , 14 Uhr, findet im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung zum Steuergesetz 2013 statt. Dort soll die Abgabenordnung (§ 51, Abs.3) geändert werden. Das Geheimdienstermächtigungsgesetz wird von über...
Der LKA Ermittlungsführer Axel Mögelin hatte am Donnerstag,13.9.12 richtig Glück.
Seine Einvernahme vor dem Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss wurde völlig verdeckt durch den 2 .Skandal (nach De Maizières Vertuschung des MAD) um die...
Die notorischen Versager- wenn nicht gar strukturelle Förderqualitäten des Inlandgeheimdientes im Bund und den Ländern bei Erkenntnissen zu Strukturen des Nazitreibens und des Rechtsterrorismus und anderen menschenverachtenden Praxen haben...
Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Update: Aktuelles Interview mit dem Vertreter der Nebenklage Jens Janssen. Anhören (Länge: 9.45 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120710-nachdenpl-16510.mp3{/audio} Download
Donnerstag, 10:30 Uhr Urteilsverkundung der 1. gossen Strafkammer in Saal 4. Salzstr.17
Wenigstens eine Übereinstimmung gab es bei allen Verfahrensbeteiligten um die Ereignisse am 1.10.2011 als der bekennende Nazi Florian Stech in eine Gruppe von Antifaschisten mit Vollgas im 1. Gang fuhr: die Notwehrlage die dem Nazi zu billigbar sei . Egal ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Pflichtverteidigung – alle meinten , dass wenn 30 Meter entfernt fünf junge Antifas, die z.T . zum Selbstschutz Masken übergezogen hatten,sich in Bewegung setzten, dann konnte für den Ortenauer Nazi Stech der Eindruck einer Notwehrsituation entstehen. Für Juristen mag dies wohl selbstverständlich sein. Für juristische Laien ist es eher überraschend wann denn, bei solchen Abständen, die „Gegenwärtigkeit“ eines „Angriffs“ oder die unmittelbar bevorstehende „Rechtsgutverletzung“ z. B der Willensfreiheit des Nazi Stechs ernstlich losgehen soll?
Gleichwohl sah die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink, auch nach der Hauptverhandlung es als bewiesen an, das das Hineinfahren in die Gruppe deshalb ein versuchter Totschlag war, weil dem Nazi Florian Stech bewusst war bzw. sein konnte, das sein Auto bei Vollgas-Beschleunigen im 1. Gang und 25 und 30 km/h tödliche Verletzungen möglich machen würde. Da ihm zudem mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr ihm vermeintlich drohender Gefahren in seiner Lauerposition im Auto offenstanden, war seine "Verteidigungshandlung " nicht "geeignet". U.a. konnte Stech zu einem anderen Punkt des Parkplatz zu fahren oder zu einer zweiten Ausfahrt oder bei der gleichen Ausfahrt rechts statt links herum.
Nach gerade mal drei Prozesstagen scheint der auf neun Prozesstage anberaumte Prozess gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech rechtlich auf der Kippe zu stehen: die mangelnde Bereitschaft der Staatschutzabteilung der Kripo Emmendingen zur...
Da der Ortenauer Nazi Florian Stech von seinem Recht Gebrauch machte, zum Sachverhalt der Anklage zu schweigen, wurden seine früheren Einlassungen zu seinem angeklagtenTötungsversuch in Riegel am 1.10.11 durch den Emmendinger...
Nach bisher nicht bestätigten Berichten soll die Kooperation des verurteilten Gewalttäters und Nazi Florian Steck, dessen 1. Prozesstag wegen versuchtem Totschlag im Oktober 2011 in Riegel am 18..6 vor dem LG Freiburg beginnt, mit dem LKA...
## Japans letztes AKW schließt Anfang Mai ## Amnesty Bericht verurteilt feudalen Herrscher in Bahrein für Menschrechtsmisssachtung ## US-Philipinisches Militärmanöver ruft Proteste hervor ## Millionen Jugend-Arbeitslosigkeit im asiatisch...
Auf Nachfragen von Radio Dreyeckland erklärte Oberstaatsanwalt Mächtel von der Staatsanwaltschaft Freiburg, dass die Staatsanwaltschaft die Krimininalpolizei in Emmendingen angewiesen habe, weitere Ermittlungen in der Angelegenheit des...
RDL ist das älteste freie Radio in Deutschland. Von 1977 bis 1980 nannte es sich 'Radio Verte Fessenheim'. Bis 1988 sendete RDL ohne Lizenz als 'Piratenradio'. Hier ist die Geschichte: