Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht war im Jahr 2003 an formalen Hürden gescheitert, unter anderem wegen der zahlreichen sogenannten V-Leute des Bundesamts und der Landesämter für Verfassungsschutz in den entscheidenden Parteigremien. Ein zweiter Anlauf für ein Parteiverbot gegen die NPD befindet sich seit dem gestrigen Dienstag und bis Donnerstag in Verhandlung. RDL-Redakteur Michel beobachtet das ganze in Karlsruhe und berichtete im Morgenradio vom ersten Verhandlungstag.
Im Interview geht es auch um einen Ausblick auf den heutigen Verhandlungstag, um die eigentliche inhaltliche Frage des Verfahrens (die menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologie der Partei), und um die Frage, ob ein NPD-Verbot bedeutend wäre, wo doch die Wahlergebnisse dieser Partei seit Beginn des erneuten Verfahrens auf Bundesebene marginal werden und die Partei in mancher Hinsicht von der AfD ersetzt wird. Zunächst geht es aber um die gestrigen Verhandlung über die von der NPD angeführten Verfahrenshindernissen.
Am Ende des Berichts lieferte Michel noch einige Zusatzinformationen:
- ein Ausblick auf den Verhandlungstag von Donnerstag:
- eine Kritik am Auftritt der baden-württembergischen Geheimdienstchefin:
- "kaum glaubbare" Aussagen des Chefs des Bundesamts für Verfassungsschutz zur elektronischen Überwachung der NPD: