Bube bestätigt V-Mann Tätigkeit von Sokol vor dem Bundesverfassungsgericht

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Bube bestätigt V-Mann Tätigkeit von Sokol vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Auftritt der Inlandgeheimdienstchefin von baden-Württemberg, Beate Bube,  vor dem Bundesverfassungsgericht entpuppte sich als ein reines Debakel. Nicht nur gelang es ihr binnen einer halben Stunde Vortrag auch nur ansatzweise darzulegen, weshalb V-Leute im Fall ihrer Enttanung, um Leib und Leben fürchten müssten, weshalb die gegnerische Verfahrenspartei des NPD Verbotsverfahrens auch keinen Einblick in die Akten der 11 im Jahr 2012 abgeschalteten NPD-Vorstandsleute auf Bundes und Länderebene zugebillgt werden könne..

Um dennoch die Dramatik Ihrer fehlenden Belege für die Gefahren dieser Spitzel  für Leib und Leben zumindest zu kascheiren, berichtete sie lieber über einen Fall aus Karlsruhe. Dort sei einer  von der Antifa geoutet worden "allerdings zu seinem  Begräbnis" (!!) . Ohne Namnesnennung war allen klar, dass es sich um den Hammerskin  Roland Sokol handeln musste.
Weshalb das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet diese Offenbarung eines V-Manns als  - zulässige -Bewahrung der  Funktiontüchtigkeit der  Dienste bewertet wissen will, bleibt letztlich aber sein Geheimnis. Erst  recht nachdem die Geheimdienst sich die Zubilligung von Straffreiheit für ihre Spitzel im Juli 2015 in das Bendesverfassungsschutzgesetz haben schreiben lassen. Nazikiller als zulässige V-Leute des Geheimdienstes - geschützt womöglich über deren Tod (siehe Thomas Richter, Corellei) hinaus - ist das wirklich ernst gemeint Verfassungsrichter?