Die Bezahlkarte ist bereits beschlossene Sache und soll bald auch in Baden-Württemberg eingeführt werden.
Sie solle einen bürokratischen Mehraufwand hinsichtlich der Geldleistungen senken, allerdings stellt sich in der Auseindersetzung mit den Zahlungen der Betroffenen wie beispielsweise für Anwälte heraus, dass die Karte dem individuellen Fall angepasst und spontanen Überweisungen und Barzahlungen gerecht werden müsste, um die Grundrechte der Betroffen wahren zu können. Auf einige Fragen gibt es bisland noch keine Antworten.
Außerdem solle die Bezahlkarte verhindern, dass Betroffene Schlepper bezahlen oder Geld in die Herkunftsländer schicken. Das Geld solle für die Zwecke vor Ort, nicht anderweitig verwendet werden.
Wenn wir aber einmal die Geldleistung von 152 Euro in der Landeserstaufnahmestelle in den Kontext der Lebensbedingungen und der daraus entstehenden Kosten stellen, die Betroffene von dieser Geldleistung bestreiten müssen, ist unklar, ob da noch Geld übrig bleibt, um es einem Schlepper oder der Familie im Herkunftsland zu schicken.
Auch die Geldleistung in Höhe von etwa 430 Euro, die die Betroffenen nach ihrer Umverteilung in eine Gemeinschaftsunterkunft erhalten, können vermutlich gerade einmal die Lebenserhaltungskosten decken.
Wie also kann die Bezahlkarte dann noch argumentiert werden, wenn nicht als autoritäres, diskriminierendes und symbolpolitisches Instrument?
Dabei steht der Diskurs um die Bezahlkarte, im Kontext einer Migrationspolitik, die ohnehin für Betroffene bereits eine schwer zu tragende Realität ist.
Wir sind ins Gespräch gekommen mit einer betroffenen Person, die auch bald schon ihre Realität als geflüchteter, asyl- und eigentlich vor allem schutzsuchender Mensch mit der Bezahlkarte zu stemmen versuchen wird.