Gestern, am 25.2., wurden drei Aktivist*innen von Ende Gelände in Cottbus zu zwei Monaten Haft verurteilt. Ihnen wurde von der Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch vorgeworfen.
Das Urteil folgt einer Blockade mehrerer Kohlebagger bei einer Aktion am 4. Februar, bei der gegen den Bericht der Kohlekommission protestiert wurde. Die Aktivist*innen kritisierten dabei den unzureichenden Bericht, der nicht ausreicht um die notwendigen Maßnahmen gegen den Klimawandel einzuleiten. Erstmals wurde im Zuge eines Hausfriedensbruchs auch Untersuchungshaft angeordnet, ein weiterer Präzedenzfall der sich verschärfenden Strafjustiz.
„Die Verurteilung ist absolut unverhältnismäßig und die Begründung absurd. Sie ist dabei kein Einzelfall: Im Rheinland gab es neun Monate Haft für eine Aktivistin und RWE verlangt zwei Millionen Euro Schadensersatz nach einer Kraftwerksblockade. Die Justiz macht sich zum Handlanger der Kohlekonzerne LEAG und RWE.“, urteilt Tessa Galetti, Pressesprecherin von Ende Gelände.
Ende Gelände kündigte an sich von dem Urteil nicht einschüchtern zu lassen und weiter für ein Ausstieg aus der umweltschädlichen Kohle zu kämpfen. Weitere Bagger-Besetzungen hatte es diesen Monat im Rheinland und im Leipziger Land gegeben.
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