Auch die neue Maut-Version von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verstößt gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des Bundestags.
Dobrindt hatte sich vergangenes Jahr mit der EU-Kommission auf einen Kompromiss geeinigt, der die befürchtete Diskriminierung von EU-AusländerInnen in Deutschland vermeiden sollte. Das neue Gutachten, das im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellt wurde, weist jetzt aber in eine andere Richtung.
Demnach ist eine Maut, die nur EU-AusländerInnen betrifft, nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das Gesetz sei "eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zulasten der nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Fahrzeughalter und Nutzer der deutschen Bundesfernstraßen", so die unabhängigen JuristInnen des Bundestags.
Dobrindt, der in der Regierungskoalition ein Prestigeprojekt der CSU umsetzen soll, steht damit seit Beginn der Legislaturperiode 2013 vor ein und demselben Problem. InländerInnen grundsätzlich von einer Zahlungspflicht auszunehmen ist zwar der Kern der CSU-Forderung, aber rechtlich nicht umsetzbar. So sieht das auch eine Koalition der Nachbarstaaten, die, angeführt von Österreich, gegen das Gesetz vor dem europäischen Gerichtshof klagen will. Einer Klage werden, insbesondere nach dem neuen Gutachten, gute Chancen eingeräumt.