Aus der Bundespressekonferenz: Technische Ausforschung von Netzpolitik nicht ausgeschlossen

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Aus der Bundespressekonferenz: Technische Ausforschung von Netzpolitik nicht ausgeschlossen

Die Frage kam von Marcus Beckedahl selbst: Wurde Netzpolitik auf die Anzeigen von BfV Chef Hans-Georg Maaßen hin elektronisch überwacht. Die Pressesprecher-innen der Minsterien wollten dies am Montag 3.8.2015 nicht mehr ausschließen. 1:09

Angela Merkel weiß also ziemlich genau, warum Sie sich jetzt hinter den Justizminister Maas (SPD) stellt, wie die Sprecherin mehrfach erklärte.
Sie kann nicht mehr ausschliessen, dass die 2 Strafanzeigen-Intrige (Februar/April 2015) des Chefs des Inland Geh-Heim-Dienst, BfV, Hans-Georg Maaßen, gegen netzpoltik.org gerade deshalb via LKA Berlin-Abteilung Staatschutz gestellt wurde, um die elektronische Ausforschung von netzpolitik.org sicherzustellen bzw. zu flankieren.
Im Interesse der Pressefreiheit  setzt  § 100 a StPO nämlich eine hohe Schanke vor die Durchsuchung  bzw. elektronische Ausforschung dar. Im Mindestmass muss ein Verbrechen vorliegen, also ein Staftatbestand mit mindestens 1 Jahr Gefängnis Mindeststrafe. Dies garantiert aber nur § 94 StGbB "Landesverrat", der mit der Absicht des  Nachteils für die BRD und  zu Gunsten einer  fremden Macht einen schweren Nachteil für die äussere Sicherheit zur Voraussetzung hat.
Mittlerweile - selbst für alle Ministeriensprechinnen -  ist dies alles erkennbar  "unanwendbar" auf die von Netzpolitik.org publizierten Dokumente
Deshab das "Filibustern" mit dem nachgeschobenen Amtsgutachten des Ge-Heim-Dienstes zum "Staatsgeheimnis", das die Zweifel selbst des Berliner LKA schonhervor rief. Das Range in die Falle lief, spricht erkennbar gegen ihn. Dass er auch gegen die mitgeteilte Ansicht des Justizministerium darauf beharrte , ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, macht ihn zum Komplizen von Maaßen beim Demokratieverrat.
Hans-Georg Maaßen selbst jedoch, der statt seiner Aufgabe der "Spionageabwehr gegen fremde Mächte" nachzugehen, gerade diese begünstigt(!)  und viel lieber mit  der NSA für Brosamen ins Bett geht, sah diesmal  seine Gelegenheit zur Revanche gekommen. Ihm,  dem schon die  Kanzlerin im Herbst 2014 die gestellten Strafanzeigen stoppen liess, als er die Publikation von abgehorchten Telefonaten, als "Dienstgeheimnisverrat" gegen die, die sie publizierten, verfolgen lassen wollte, wird sich neben seinen Strafanzeigen  schon rückversichert haben. Wenn er abhorchen liess, geht das nur nach § 8 Abs.2 und 2a Bundesverfassungsschutzgesetz. Er bedurfte einer Ermächtigung zur elektronischen Ausforschung als Einzelmaßnahme.
Da Ihm Ranges eilfertige Kollaboration seit dem 13.5 .15 (Eröffnung des Ermittlungsverfahren auf Landesverrat) rechtlich das Vorliegen einer "schwerwiegenden" Beeinträchtigung aber nicht mehr ausschloss, hatte er die Trümpfe in der Hand.
Von wem brauchte er die Genehmigung? Vom Minister, der - mal wieder - nur am Rande informiert sein will, Thomas de Maizière!
Wer solche Amtsleitungen wie Maaßen im Amt duldet, ist nicht nur töricht, sondern erpressbar. Wer nicht voll umfänglcih aufklärt, sondern wie bereits im Verteidigungsminsietrium erneut vertuscht, sollte die gleichen Konsequenzen ziehen, die für Range und Maaßen angesagt sind. Good Bye!

K.-Michael Menzel (3.8.15)

Die gesamte Pressekonferenz - Courtesy netzpolitik.org