Wenn Freiheitsfeinde kungeln

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Wenn Freiheitsfeinde kungeln

Der Generalbundesanwalt mit FDP-Parteibuch, Harald Range, der sich am Dienstag Morgen noch mit 5-Tage-Bart in der Pose des last-stand Märtyrertodeskampf für die Unabhängigkeit der Justiz gefiel, ist entlassen. So weit so gut.
Weniger gut ist, dass die Entlassung nur wegen dem "zerütteten Vertrauensverhältnis" mit dem Justizminister erfolgte, weil Range mit hoher Wahrscheinlichkeit über Absprachen und telefonische Auskünfte schlicht auch noch die Unwahrheit sagte.

Tatsache ist, dass der GBA Range bis zu seiner Entlassung geschlagene zweieinhalb Monate ein von Ihm sogenanntess "Ermittlungskozept" zur BfV-Maaßen Anzeige Landesverrat betrieb, dass -für alle erkennbar - an Abstrusität im Rechtssinne nicht zu übertreffen ist.
Landesverrat erfordert einen  "schweren Nachteil für die äussere Sicherheit". Der per Telefonauskunft am Dienstag 4.8.15  von einem Jung-Gutachter der letzten Wahl Ranges - verschiedene hohe ExRichter wollten sich an Ranges politjuristischer Inkompetenz die Finger erkennbar nicht schmutzig machen( !) - qualifizierte ausgerechnet den im April von netzpolitik.org publizierten  (= Veröffentlichung) Stellenberechnungsplan für die neue Aufgabe in der Inlandspionage (sic!!) in sozialen Netzwerken als ein "Staatsgeheimnis".  Also diese hochgejazzte Verschlusssachenangelegenheit, hat nun wahrlich nicht im geringsten mit der äusseren Sicherheit zu tun - auch ganz unabhängig von der an den telefonischen Haaren herbeigezogenen Qualifikation als "Staatsgeheimnis".. Von einem "schweren Nachteil" oder gar eine gerade die Publkikation tragende Absicht von Beckedahl/Meister der BRD zu schaden oder einer fremden Macht zu nützen, ganz zu schweigen.

Diese offenkundige rechtliche Abstrusität, die mittlerweile alle Welt eingesteht - unabhängig von der Strittigkeit des Sonderdeliktes gegen die Prsesefreiheit "Veröffentlichung"= publizistischer Landesverrat! - offenbart bei den Akteuren  Range wie insbesondere Maaßen ein wilhelminisch-militaristisches, jedenfalls vordemokratisches Amtsverständnis. Schon deshalb müssten beide gehen!

Maaßen hatte die zusätzliche Stellenberechnung im Umfang von 2,75 Mio.€ zur VS erklärt. Ein Sachgrund dieser Qualifizierung ausser, den forcierten personellen Ausbau zu rechtswidrigen Grundrechtseingriffen eben aus jeglicher  öffentlicher Debatte zu halten,  gab und gibt es nicht! Dazu schweigt die sonst so beredte Renate Künast beharrlich!
Eine demokratische Gesellschaft geht anders - ein Parlament, das einen halbwegs festen Arsch in der Hose oder dem Rock hat, lässt sich sowas eh nicht gefallen.
Nochmal: Hans-Georg Maaßen, der auch für Sionageabwehr zuständige und in Sachen NSA komplett versagt habende (Spionageabwehr!) Inlandsgeheimdienstchef will die BürgerInnen und Einwohnerinnen innerhalb der BRD ausforschen lassen mit G 10 Massnahmen im Internet und mit Massnahmen nach § 8a BVerfassungsschutzgesetzt! Um Strukturen der Vernetzung der Inlands- "Extremisten" in sozialen Netzwerken  sichtbar zu machen - im Inland!. Als Tauschobjekt für die Kompletterfassung des NSA?

Dafür und damit  hat Harald Range kollaboriert - wohl weil es seinem  ebenfalls vordemokratischen  Rechtsverständnis entsprach!
Aber hat Range nicht die Möglichkeiten nach § 100a StPo zweieinhalb Monate blockiert? Na und! Nach § 8a BVerfG  kann Maaßen dass ja selbst machen, wenn die "schweren Nachteile" bei dem Landesverrat, der von Range mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens ja gleichfalls für möglich gehalten wurde, drohen! Maaßen braucht dafür nur eine Zustimmung des BMI! Ob am Rande eines Gespräches mit der Staatssekretärin erteilt, ist egal. Das Schriftformerfordnis ist jedenfalls  nicht näher gesetzlich qualifiziert.

Dass der ewig in Unkenntnis schwebende Thomas  DeMaizière solchen Massnahmen zur Verdunkelung positiv gegenüber stünde, wissen seine Untergebenen auch längst. Wenn z.B. die Fachabteilung des BMI oder seine Staatssekretärin dem Maaßen, dem der urlaubende Minister jetzt den Rücken stärkt, seinen Lauschangriff genehmigt haben, darf es nur nicht rauskommen! 
De Maizières superdemokratisches Vorgehen gegen die Publikation z.B. der Afghanistan-Papiere durch die Funke-Medien-Gruppe ist da eine Blaupause. Die Publikation bekannter, aber verheimichter,  schwerer Mängel im Afghanistan-Krieg, ließ er durch Hausjuristen des Verteidigungsministeriums erstinstanzlich verbieten - wegen Verletzung des Urheberrechtes!!!!
Blöd nur, dass Stellenpläne noch nicht diese Urheber-Rechtsqualität darstellen!

kmm