Bayern verbietet Flüchtlingsberaterinnen den Zugang zu Unterkünften

Bayern verbietet Flüchtlingsberaterinnen den Zugang zu Unterkünften

Bayern verbietet Flüchtlingsberaterinnen den Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen. Organisationen wie den bayrischen Flüchtlingsrat, Amnesty International und weitere Beraterinnen müssen sich nun die ausdrückliche Zustimmung der Regierung Oberbayerns holen, um den Zutritt zu den Unterkünften zu erhalten. Das kritisiert die flüchtlingspolitische Organisation Pro Asyl als weiteren Schritt in der Abschottungspolitik. Pro Asyl unterstützt die Klagen gegen diesen Zugangsverbot.

Der Zugangsverbot verstosse gegen EU-Recht. Denn die Asylverfahrensrichtlinie schreibt explizit vor, Asylbewerberinnen dürfen zu jedem Zeitpunkt ihres Verfahrens unabhängige Rechtsberatung erhalten. Noch expliziter schreibt die Aufnahmerichtlinie vor, dass Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den Unterkünften erhalten sollen, um den Schutzsuchenden zu helfen.

Laut Pro Asyl trage diese Verhinderung der Rechtsberatung dazu bei, die Qualität der Asylentscheidungen zu unterminieren und Gerichte zu belasten. Denn die Qualität der Beratung in den Asylverfahren sorge dafür, dass die Asylverfahren und die Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weniger fehlerhaft sind und also weniger Asylklagen bei den Gerichten landen. Aktuell zeige bereits fast jede zweite Klage, dass die Entscheidung des Bundesamts fehlerhaft war, denn knapp die Hälfte der Asylklagen haben Erfolg.

Pro Asyl weist ausserdem darauf hin, dass die Pläne der geplanten neuen Grossen Koalition auf eine weitere Isolierung von Schutzsuchenden abzielen.

(mc)