Im Kreis der Aburteilung politischer Aktionen von nicht rechten Handlungsformen hatte die Berliner Justiz mit der Einrichtung von Kammern für Schnellverfahren im Bezirk des Amtsgericht Berlin-Tiergarten reagiert. Nach der bundesweiten gültigen Strafprozessordnung ist dies eigentlich nur bei einfacher wie klarer Sach- und Rechtslage möglich.
Während einzelne Richtende dies im Fall der Klimaproteste der "letzen Generation" verneinten oder wieder andere ihre Auslastung bis 2025 unterstrichen, ist der Beschleunigseifer in der Berliner Staatsanwaltschaft, die Verfahren gegen rechte Gewalttäter und übergriffige Polizisten auch mal gerne verschleppt, riesengroß.
Allein in der Kalenderwoche ab 12. Februar 2024 sollen 15 Verfahren durchgeführt werden: gegen Klimaprotestierende. Obwohl Ende letzten Jahres die Berliner Justiz feststellen musste, dass ihr Versuch, im Schnellverfahren zu verurteilen, gescheitert war. Die Sonderkammern wurden aufgelöst.
Die übergroße Mehrheit der jetzt Angeklagten hat sich geweigert, diesen Verfahren beizuwohnen. Ob die Schnellstrichtenden jetzt zum Mittel des Vorführungshaftbefehl greifen wird sich zeigen. Nicht zugestellte Anklagevorwürfe oder verspätete Ladungszugänge nach den Terminen sollen dabei aber auch schon jetzt keine Ausnahme sein. (kmm)
Statements zu Gesetzlicher Richter nach Grundgesetz und Schnellstverfahren:
RAV: www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/keine-ausnahmegerichte-fuer-die-letzte-generation-972
Neue Richtervereinigung:www.neuerichter.de/details/artikel/article/gesetzliche-richter-gerade-auch-in-vermeintlichen-ausnahmezeiten
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