Verfassungsschutzskandal - wieder einer: Überwachung, um nach Gründen für eine Überwachung zu suchen - 38 lange Jahre

Überwachung, um nach Gründen für eine Überwachung zu suchen - 38 lange Jahre

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Rolf Gössner
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Foto: Dirk Ingo Frank, Wikipedia, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fsa14_rolf_g%C3%B6ssner_30.08.2014_15-23-006.jpg

Nach Verfahren, die anderthalb Jahrzehnte gingen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Überwachung des Anwaltes, Autors und Bürgerrechtsaktivisten Rolf Gössner zu keinem Zeitpumkt rechtmäßig war. Radio Dreyeckland sprach mit dem Anwalt und Landesvorsitzenden der Humanistischen Union Baden-Württembergs Udo Kauß. Udo Kauß blickt auf die nun zugängliche schriftliche Urteilsbegründung mit einem sehr lachenden und einem etwas weinenden Auge, denn im Prinzip hat es das Gericht dem Verfassungsschutz nicht untersagt, auch Menschen zu überwachen, die "bei objektiver Betrachtung, ohne dies zu erkennen, einen Beitrag zu den verfassungsfeindlichen Bestrebungen eines Personenzusammenschlusses leisten". Was eine "objektive Betrachtung" ist, entscheidet das Amt selbst.

Am Ende des Interviews warnt Udo Kauß davor, dem Verfassungsschutz etwas gutes abzugewinnen, nur weil er jetzt auch die AfD, bzw. Teile davon beobachtet.