Der Fall erregte die halbe Republik: Aufgrund des Radikalenerlasses entließ die damals staatliche Post 1984 den Briefträger Werner Siebler und erteilte ihm Hausverbot. Als Grund wurde seine Mitgliedschaft in der legalen Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) genannt. Er verlor damit auch den Beamtenstatus. Nach einer Gerichtsentscheidung musste ihn die Post 1991 einstellen, aber seine Rentenansprüche waren nun wesentlich geringer. Als engagierter Mensch wurde Siebler schließlich DGB-Vorsitzender von Freiburg und arbeitete lange als Layenrichter am Landesarbeitsgericht. 2021 wollte er wissen, was der Verfassungsschutz über ihn gespeichert hat und ob er weiter beobachtet werde. Nach einer pauschalen Ablehnung erreichte Siebler mit Hilfe seines Anwaltes Udo Kauß, dass ihm 37 Einträge aus den Jahren 1999 bis 2017 mitgeteilt wurden. Alles unspektakuläre politische Tätigkeiten wie dass Siebler bei Kommunalwahlen auf Platz 13 der Linken-Liste-Freiburg kandidiert habe. Seine Kritik an den Berufsverboten wurde zwar akribisch vermerkt, doch nichts zu seinem eigenen Berufsverbot. Zwar gibt der Verfassungsschutz zu, dass auch Erkenntnisse zurückreichend bis 1973 vorliegen - was ja auch offensichtlich so sein muss - doch Auskunft darüber könne er keine Erteilen, weil "das Interesse" des Amtes "an der Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes" überwiege. Am kommenden Mittwoch wird nun das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Sache entscheiden. Radio Dreyeckland sprach mit dem Anwalt Udo Kauß. Da Kauß auch in der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union tätig ist, fragten wir ihn auch dazu, wie der Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD zu bewerten sei. Worauf sich Kauß auch zu der viel diskutierten Frage eines AfD-Verbotes äußerte.
jk