BGH hält Haftbefehl gegen "Gehilfen" des Lübcke- Attentat aufrecht

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BGH hält Haftbefehl gegen "Gehilfen" des Lübcke- Attentat aufrecht

Marcus Hart., Waffenvermittler, Schießausbildungshelfer, Freund und Arbeitskollege des Haupttäter im Mord-Attentat auf den ehemaligen nordhesssischen Regierungspräsidenten, Walter Lübcke muss in Haft bleiben.
Im Beschluss des 3. Strafsenats des BGH der Richter Schäfer, Wimmer und Berg (siehe link unten) werden neue Tatsachen bekannt, die die beiden miteinander verband. 
So holte Marcus H. den späteren (geständigen) Haupttäter Stephan Ern. in den Schiessverein und trainierte mit ihm den Gebrauch von 9mm Waffen die den Gebrauch der spätere Tatwaffe (38 mm) erleichterte. Dies geschah auch nach der Bürgerversammlung im Oktober 2015. Ebenso wie die weitere Beschaffung eines Waffenarsenals.
Die von Stephan Ern. und Marcus Hart. aufgezeichnete und in der braunen Filterblase des Internets verbreitete Bürgerversammlung sorgte für Auf-und Erregung.  So soll der - wohl auch  nach Ansicht der Richter - Regierungspräsident Lübcke mit seiner "liberalen" Rede, die beiden Arbeitskollegen und Freunde in ihrer "beiderseitigen rechtsnationalen Gesinnung " /Seite 5 des Beschluß des 3.Strafsenats/ zum "Austicken" gebracht haben.
Also scheint, so die Auslassungen beider Tatbeschuldigter, Lübcke selbst für seinen Tod knapp vier Jahre später verantwortlich zu sein. Weil sie sich nun in ihren braunen Wahnvorstellungen von Bevölkerungsaustausch - nach NPD und Pirincci- und notwendiger Selbstverteidigung und während der gemeinsamen Kultivierung von Schiessübungen - auch an beschafften Langwaffen - wie Ihren gemeinsamen nazistischen Demoteilnahmen - von denen der Geheimdienst  nichts wissen will - spätestens seit Kölner Sylvesternacht und Nizza 2016 immer wieder auf das "Ausflippen" zum regional "Verantwortlichen" , Walter Lübke, sie sich weiter bestärkt ("was tun muss") haben.
Ihre - erst  jetzt erstmalig und einmalig von den Richtern als  "rechtsradikal" bezeichnete - Gesinnung wird weiterhin als "fremdenfeindlich" statt rassistisch beschönigt.  Der unter Freunden seit 2012/13 kaum verborgen gebliebene verurteilte (!) Waffeneinsatz gegen Geflüchtete und  Ausländer wie Gewerkschaftsdemos  aber als weiterhin "rechtsnational" verharmlost!

Abgesehen davon, dass die Richter auch viel Aufwand in die Darlegung des Marcel Hart. als "Gehilfe" legen, werden Indizien,- die immer wieder erneuerte und bestärkte Kenntnis des potentiell  personalen Tatobjekts, Bestärkung der Tatmotovation  und tatkräftige Schiessübungen wie gemeinsame Demoteilnahmen der "Freunde", Marcus H. als "Denker" Stephan Ern. als "Umsetzer" -  nicht einmal ansatzweise von den drei Richtern in die Abgrenzung zur Frage  einer potentiellen  Mit-Täterschaft zu Stephan Ern. gerückt.
In der Enthüllung neuer, ermittelter  Tatsachen ist der Beschluss des 3. Strafsenats interessant. In der Vorgabe verharmlosender rechtlicher Leitplanken  -  ähnlich wie in den Fällen des Franco Alb. und Konsorten - eher selbst  juristisch unglaubwürdig und verharmlosend.
PDF icon stb__21-19.pdf
 

(KMM)