Weil die Polizei 4 Frauen keine "Sachbeschädigung" wegen dem Bemalen von Straße und Hauswänden durch Kreide nachweisen kann, wird den Betroffenen kurzerhand ein Bußgeldverfahren angehangen. Der Vorwurf lautet verstoß gegen die Coronaverordnung. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, er vertritt eine der Beschuldigten, über das Verfahren und warum eine Einstellung das Mindeste ist.