Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen auf Herausgabe der sogenannten Selektorenlisten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA abgewiesen. Die Bundesregierung muss damit die Liste nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages weiterreichen. Dies erklärte das Gericht in einem Beschluss am gestrigen Dienstag.
Weil die Geheimhaltungsinteressen der USA berührt seien, reichten Befugnisse der Bundesregierung ohne das Einverständnis der USA nicht aus, um Einsicht in die Listen zu erhalten, so das Gericht. Damit würde auch die Kooperation mit der NSA gefährdet. Im Beschluss heißt es: "Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse."
Geklagt hatten die Bundestagsfraktionen von Linkspartei und Grünen, sowie zwei Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses. Der Untersuchungsausschuss versucht, die Rolle des Bundesnachrichtendienstes BND in der Ausspähung von europäischen Daten aufzuklären. Die Selektoren sind Suchbegriffe, mit deren Hilfe die Daten durchkämmt werden. Der BND hatte die daraus gewonnenen Informationen an die NSA weitergeleitet.
Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister, wie netzpolitik.org schreibt.
Anstatt die Selektorenlisten dem Untersuchungsausschuss zu übergeben, ernannte die Regierung einen Beauftragten, der die Listen einsehen uns auswerten sollte. An dessen Bericht gab es massive Kritik, weil er teilweise die Einschätzung des BND wortwörtlich übernommen hatte.