Mit Beschluss vom 25.November 2025 hat in einer einstweiligen Anordnung, daß gerade auch von politisch motivierten Staatsanwaltschaften gerne benutzte Instrument der Komplett-Ausforschung von Webseiten-Servern durch Ausleitung von TelekommunikationsInhalten an die Polizeien und Staatsanwaltschaften gestoppt.
Die jetzt vorläufig erfolgreiche Beschwerde war von Vodafone eingereicht worden. Sie reklamierten, daß an ihre DNS-Systeme gerichteten Anfragen seitens ihrer 40 Millionen Kunden inhaltlich daraufhin auswerten, ob sie die Adresse des inkriminierten Servers – das heißt jenen, der Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist – abfragen. Entsprechende isolierte Anfragen müssten dann mit eventuell vorhandenen Bestandsdaten der betroffenen Kunden an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden." So die Verpflichtung des AG Lüneberg.
Wie die Zeitschrift LTO unter Bezug auf den Beschluss der 2.Kammer schreibt:"Pro Monat gibt es auf die in Rede stehenden DNS-Systeme von Vodafone rund 12,96 Billionen Anfragen (also etwa fünf Millionen DNS-Server-Anfragen in der Sekunde). Hintergrund ist, dass hierzu unter anderem World-Wide-Web-Seitenaufrufe gehören, aber auch das Versenden von E-Mails. Aus Sicht des BVerfG ist folglich davon auszugehen, dass große Teile der heutigen Internetnutzung nur durch DNS-Dienste möglich sind."
In Abwägung der Folgen der Ausforschung stellte das BVerfG seine mittlerweile mehrfach geäußerte Stellungnahme ein, daß der für digitale Syteme vom Gesetzgeber geschaffene Emittlungs-Paragraphen §§ 100, 100a StPO gerade auch minderschwere Vorwürfe umfasst, aber zu schweren Delikten upgradet.
Die Blockade soll bis zur Entscheidung in der Hauptsache in Kraft bleiben , muss aber nach 6 Monaten erneuert werden.
weiter lesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1bvr231725-bverfg-internetprovide...
Zur näheren Funktionsweise auch netzpolitik.org:
https://netzpolitik.org/2025/dns-massenueberwachung-das-war-dringend-not...
(MM)

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)