Co-Mutterschaft lesbischer Paare soll erlaubt werden

Co-Mutterschaft lesbischer Paare soll erlaubt werden

Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“ hat sich der Bundesjustizminister Heiko Buschmann (FDP) für eine Co-Mutterschaft für lesbische Paare ausgesprochen. Buschmann argumentierte wie folgt: „Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll.“ Kann man dazu nur sagen: Wo Buschmann recht hat, hat er recht. Im Grunde stand das aber auch schon im Koalitionsvertrag und zwar so: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“ Es gibt auch bereits Druck aus der Justiz. Das Oberlandesgericht Celle hielt es in einem anstehenden Fall für verfassungswidrig, dass es in Deutschland keine Regelung der Mutterschaft für verheiratete lesbische Paare gibt. Dementsprechend wurde der Fall an das Verfassungsgericht weitergegeben, dass bisher noch nicht entschieden hat. Buschmann wird also wahrscheinlich gar nicht darum umhinkommen, die Co-Mutterschaft einzuführen.