Auf eine kleine Anfrage der stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion der Partei Die Linke in der Hamburger Bürgerschaft, hat der Senat den sechsjährigen Einsatz einer verdeckten Ermittlerin in der linksalternativen Szene in Hamburg zugegeben. Der Einsatz erfolgte anscheinend auf fließender Rechtsgrundlage zunächst angeordnet vom Hamburger Staatsschutz auf der Grundlage des Polizeigesetzes "zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" über "einige Monate" dann aber als "Verdeckte Ermittlerin" wohl auf Grundlage der Strafprozessordnung von der Bundesanwaltschaft übernommen. Die Antwort wirft weit mehr Fragen auf als sie beantwortet. Im Gespräch mit Radio Dreyeckland erläutert Christiane Schneider die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen. Was sie insbesondere vom Einsatz verdeckter PolizeiermittlerInnen in den Medien hält steht in der Überschrift zu diesem Beitrag.
Hamburger Wahlspruch:
Die Freiheit, die die Älteren erwarben, bemühe sich die Nachkommenschaft würdig zu hüten.