Eigentlich hätte die Stadt Freiburg für den Doppelhaushalt 2023/2024 zur Finanzierung seiner Investitionen nahezu keinerlei Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen benötigt.
Mit Beschluß des Rates vom 10.Dezember 2024 (Drs.24/192) wurde die Netto-Kreditermächtigungen von 80 Millionen € gleichwohl mit 60 Millionen € in Anspruch genommen (2023: 0€,2024-Dezember:60 Mio€). Einstimmig bei 2 Enthaltungen von rechts.
Verausgabt werden sollen sie für vorgezogene Ausgaben der Jahre 25/26 in Höhe von knapp 40 Millionen € . Der Rest geht in die Kassenliquidität.
Dickster Brocken sind die Zuschüsse an die Neubauquartiere SEM Dietenbach (10Mi.€) und SEM Kleinescholz (5,95 Mio.€). Also 16 Mio. €. Gefolgt von einem Stadtwerke -Zuschuss mit 10 Mio. €. Aber auch der Eigenbetrieb Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger Gesamtschule bekommt 12,3 Mio.€, wovon nur 2,3 Mio.€ zweckbestimmt in die Netzwerkausstattung des Rathaus der Baustufe 2 in 2025 gehen.
Die Wirkungen auf das Investitutionsvolumen in den Jahren 2025/ 26? Hier sollen erneut knapp 300 Mio.€ aus dem Kernhaushalt erwirtschaftet werden. Bei einem Doppelhaushaltsgesamtvolumen von knapp 3 Milliarden. Auch hier soll das Investitionsvolumen zu 75 % aus Eigenmitteln (Abschreibungen plus Zahlungsmittel-Überschüsse des Ergebnishaushalt, plus Kassenmittel) erwirtschaftet werden. Die Kreditermächtigungen sollen jährlich 40 Mio.€ betragen, aber nicht ausgeschöpft werden.
Bei über 250 nicht besetzbaren Planstellen, sollen über 190 neue Plan-Stellen neu geschaffen werden. Ihre anhaltende mutmassliche Unbesetzbarkeit lässt die globale Minderausgabe von 8 Mio.€ leicht erwirtschaftbar erscheinen. Schlangen bei Leistungserbringungen wie Wohngeld, Einbürgerungen, Asylbewerberleistungen sind also auch weiterhin absehbar.
Die im 1. Quartal 25 anstehenden Haushaltsberatungen mit ihrem Freeze der Kulturausgaben, versprechen spannende inhaltliche Debatten. Trotz Bundestagswahl.
Eins ist auch sicher: auf 2027 verschobene Ausgaben wie der Stadtbahnausbau nach Littenweiler und Dietenbach, andere zeitlich gestreckte wie das Feuerwerwehrhaus in Kappel oder die Bädersanierungen bei den Stadtwerken vertragen den Verzicht sowohl auf Gewinnausschüttungen der Badenova, wie auch die Nicht-erhebung von Konzessionsabgaben für die neuen Wäremleitungen z.B. und zugleich die Bedienung am Klimaschutzfonds der Stadt nicht. Dies gilt auch für Selbstbedienungen der DB Netze oder der BW-Netze in Dietenbach und Hauptbahnhof während der Stadthaushalt seine Vorleistungen üppigst erbringt. Von der Aushöhlung des Konnektivitätsprinzips durch Bund und Land ganz zu schweigen!
Michael Menzel, 11.12.24
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