Einsatz der Bundeswehr bei Vergeltungsmaßnahmen in Syrien wäre rechtswidrig

Einsatz der Bundeswehr bei Vergeltungsmaßnahmen in Syrien wäre rechtswidrig

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages würde eine Beteiligung der Bundeswehr an Vergeltungsschlägen nach einem möglichen Giftgasangriff im syrischen Idlib sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein solcher Einsatz wurde von PolitikerInnen der CDU/CSU als auch der FDP befürwortet. Bedenken kommen von der SPD und der Linkspartei. Bei den Grünen gibt es unterschiedliche Stimmen.

 

Die USA, Frankreich und Großbritannien haben dem Asad-Regime bereits mit militärischer Vergeltung gedroht falls es Giftgas einsetzt. Die Offensive hatte mit Luftangriffen und Artilleriebeschuss am Freitagabend begonnen. Unter anderem wurden vier Krankenhäuser von Hubschraubern aus mit schweren Bomben gezielt angegriffen. Eine Bodenoffensive hat noch nicht begonnen. Russland und Iran unterstützen Asads Truppen. Sie betonen die Notwendigkeit, terroristische Gruppen zu bekämpfen. Andere Staaten warnen vor einer humanitären Katastrophe in dem Gebiet, in dem sich auch viele Flüchtlinge aus anderen Teilen Syriens aufhalten.