Nach einem vorläufigen Verbot mehrerer Organisationen, die mit dem inhaftierten Oppositionspolitiker Alexej Nawalny zusammenarbeiten, hat nun ein Gericht in Moskau ein endgültiges Verbot verhängt. Die Organisationen gelten demnach als „extremistisch“. Zuvor hatte bereits die Finanzaufsichtsbehörde Nawalnys Regionalstäbe auf die Liste extremistischer und terroristischer Organisationen gesetzt. Den Organisationen wurde von der Staatsanwaltschaft die Destabilisierung der „gesellschaftlich-politischen Lage im Land“ vorgeworfen. Als da sind Aufrufe zu „extremistischen Aktivitäten, zu Massenunruhen – auch mit Versuchen, Minderjährige in gesetzeswidrige Handlungen zu verwickeln“.
Folgen sind unter anderem Arbeitsverbote, die Versiegelung von Räumen, das Sperren von Konten und nach einem ganz frischen Gesetz, das von Oppositionellen als „Anti-Nawalny-Gesetz“ bezeichnet wird, ein Verbot der Kandidatur bei Wahlen. Für die Aberkennung des passiven Wahlrechts reicht es nach diesem Gesetz, eine „extremistische Organisation“ unterstützt zu haben.