Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ungarn wegen Inhaftierung und Abschiebung von zwei Flüchtenden

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ungarn wegen Inhaftierung und Abschiebung von zwei Flüchtenden

Nach 23 Tagen ohne Anwalt im Transitzentrum Röszke wurden zwei Männer nach Serbien abgeschoben. Das Gericht spricht von einer „faktischen Inhaftierung“ und verhängt eine Entschädigungssumme von 10.000 Euro.

Die beiden aus Bangladesh stammenden Männer waren über die Balkanroute nach Ungarn gekommen und hatten dort Asyl beantragt. Ungarn stuft Serbien als sicheren Drittstaat ein und befand damit die Abschiebung als gerechtfertigt. Eine solche Einstufung sei jedoch nicht ausreichend begründet worden, so das Gericht für Menschenrechte. Insbesondere sei dort mit einer Abschiebung bis nach Griechenland zu Rechnen, bei dem der Gerichtshof von „menschenverachtende[n] und entwürdigende[n] Aufnahmebedingungen“ spricht.

Ungarns Regierungchef Viktor Orbán kündigte allerdings an, die Zahlung zu verweigern.