Europäischer Gerichtshof schränkt Überwachung von Fluggästen ein

Europäischer Gerichtshof schränkt Überwachung von Fluggästen ein

Aufgrund einer Klage der belgischen Menschenrechtsorganisation „Ligue des droits humain“ hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gestern verschiedene Überwachungsmethoden von Fluggästen untersagt. Die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten von außereuropäischen Flügen ist nach dem Urteil nichtmehr erlaubt. Für bis zu 6 Monaten bleibt sie aber erlaubt. Bei Flügen innerhalb der EU bedarf es für die Speicherung eines besonderen Grundes. Zur Risikobewertung von Reisenden dürfen keine „selbstlernenden Systeme“ eingesetzt werden, „die – ohne menschliche Einwirkung und Kontrolle – den Bewertungsprozess und insbesondere die Bewertungskriterien“ und ihre Gewichtung beruhen ändern können. Neben belastenden müssen auch entlastende Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Also es werden Verfahren, die man umgangssprachlich als „Künstliche Intelligenz“ bezeichnet, deutlich eingeschränkt bis ausgeschlossen. Möglich sind auch weiterhin Abgleiche mit Datenbanken, aber auch das mit Einschränkungen. Abgleiche mit Datenbanken sind nur dann zulässig, wenn die Datenbanken diskriminierungsfrei sind, im Zusammenhang mit Terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität stehen und diese in einem objektiven Zusammenhang mit der Beförderung von Fluggästen betrieben werden.

 

Der unter anderem auf Überwachungsfragen spezialisierte EU-Abgeordnete der Piraten, Patrick Breyer sieht die EU-Innenminister*innen mit dem Urteil ertappt. „Die EU-Überwachungsfanatiker haben erneut unsere Grundrechte missachtet“, schreibt Breyer in einer Pressemittteilung.

 

Bei der gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ging es um die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales, belgisches Recht. Es handelt sich aber um ein Grundsatzurteil, das für die ganze EU gilt. Es gibt weitere Klagen betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie, unter anderem aus Deutschland. Daher könnten noch weitere Einfälle von EU-Innenminister*innen für Grundrechtsverletzungen erklärt werden.