Kritik an Rechtsprechung zu §219a: Ex-BGH-Richter Fischer gewinnt vor Gericht gegen Journalistin

Ex-BGH-Richter Fischer gewinnt vor Gericht gegen Journalistin

Der Konflikt um das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, den §219a, scheint nur oberflächlich durch den Kompromiss der Bundesregierung im Frühjahr beigelegt zu sein. Am heutigen Freitag urteilte das Landgericht Karlsruhe in einem Verfahren, dass die juristische Bewertung des §219a zum Gegenstand hatte. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer hatte die freie Journalistin Gaby Mayr verklagt. Diese hatte in mehreren Beiträgen unter anderem im Deutschlandfunk erklärt, der Strafrechtskommentar Fischers habe einen negativen Einfluss auf die Rechtsprechung beim Thema Abtreibung. Fischer sah in den Aussagen in Mayrs Beiträgen unter anderem eine falsche Tatsachenbehauptung. Mayrs Anwalt Gernot Lehr hingegen stufte die umstrittenen Passagen als Wertung und damit vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ein.