Am gestrigen Freitag gab das Landgericht Karlsruhe der Klage des ehemaligen BGH-Richters Thomas Fischer gegen die freie Journalistin Gaby Mayr recht (Radio Dreyeckland berichtete). Mayr hatte Fischer in zwei Beiträgen in taz und Deutschlandfunk sowie im Branchenportal Meedia vorgeworfen, mit seinem Strafrechtskommentar der Rechtsprechung beim Thema Abtreibung zu schaden.
Die Frage, wann etwas als Tatsachenbehauptung gilt und wann als Wertung - und damit unter dem Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit steht - betrifft den Kern journalistischer Arbeit. Dennoch, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband, solle man die Kirche im Dorf lassen. Ein erstinstanzliches Urteil sei noch keine Bedrohung für die Pressefreiheit.