In ihren jüngsten Mitteillungen an die Medien gab die Staatsanwaltschaft Freiburg den folgenden Sachverhalt zu Protokoll:
"Mangels hinreichender Verurteilungswahrscheinlichkeit eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO) wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei gambische Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 20 Jahren. Diese waren in Verdacht geraten, am 24.10.2016 in Freiburg in einem an den Stühlinger Kirchplatz angrenzenden Bereich sich wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht zu haben. Die Beschuldigten haben die Tatvorwürfe bestritten. Unmittelbare Tatzeugen oder sonstige objektive Beweismittel, die den Tatverdacht hätten erhärten können, wurden nicht festgestellt. Die Angaben der 21 und 29 Jahre alten Anzeigeerstatterinnen zur Vorgeschichte und zum behaupteten Tatgeschehen weichen in wesentlichen Teilen voneinander ab und sind teilweise mit weiteren Beweisergebnissen nicht in Einklang zu bringen. Während die Anzeigeerstatterinnen zunächst angegeben hatten, ein zu Hilfe eilender Fahrradfahrer sei von den angeblichen Tätern angegriffen worden, wurde diese Behauptung später nicht aufrechterhalten. Ein Fahrradfahrer, auf den die ursprünglichen Behauptungen der Anzeigeerstatterinnen zutreffen würde, konnte trotz Öffentlichkeitsaufruf auch nicht ermittelt werden. Die Angaben der Geschädigten zum Tatgeschehen sind im Übrigen auch nicht in Einklang zu bringen mit der Auswertung sichergestellter Videosequenzen eines nahegelegenen Einkaufsmarktes."
Zugleich machte die Polizeidirektion Freiburg das folgende bekannt:
"Ein freudiges und unerwartetes Wiedersehen mit seiner abhanden gekommenen Geldbörse bescherte ein ehrlicher Finder einem polnischen Staatsangehörigen, der in der Freiburger Straße sein Portemonnaie mit etwa 2000 Euro Bargeld verloren hatte. Der Geldbeutel samt bemerkenswertem Inhalt wurde am Mittwoch (11.1.2017) beim Polizeirevier Emmendingen abgegeben. (:::::)" Der ehrliche Finder war weder die sprichwörtlich "gutmütige Oma" oder der "rechtschaffende Rentner" auch nicht ein "strebsamer Jura Student". Entgegen der auch im landkreis Emmendingen weidlich lancierten AfD-Hetze gegen "eingeladene" "Glücksritter" handelte es sich beim Finder um einen ganz gewöhnlichen "21-jährigen syrischen Flüchtling"
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