Die Freiburger Stadtverwaltung will die „Gebühren“ in städtischen Unterkünften für Flüchtline und Wohnungslose wieder einmal massiv erhöhen. Am Dienstag, den 20. Oktober wird der Gemeinderat die Erhöhung absegnen. Um die hohen Summen zu rechtfertigen darf es nicht Miete heißen, sondern wird mit „Gebühren“ gelabelt. Obwohl der Verwaltung die sozialpolitische Problematik bewusst ist („Durch ihre Lebenssituation belastete Personengruppen sollen nicht zusätzlich mit hohen Gebühren und ggf. daraus resultierenden Gebührenschulden belastet werden.“) sieht der Verwaltungsvorschlag extreme Preiserhöhungen vor. In Wohnheimen für Wohnungslose steigt die „Gebühr“ z.B. von 600 € auf 800 € im Monat, im Mehrbettzimmer von 420 € auf 560 €, in Flüchtlingsunterkünften werden zukünftig 668 € im Einzelzimmer veranschlagt. Für Personen, die in öffentlich-rechtlichen Wohnungen untergebracht sind, soll es bei ebenfalls wahnsinnig klingenden 23,00 €/m² bei einer Wohnung bis 45 qm bleiben. Die Stadtverwaltung erklärt stets, dass die meisten Personen in den Wohnheimen nicht von der Regelung betroffen sind, weil sie z.B. über die sogenannten Kosten-der-Unterkunft übernommen werden. Das ist richtig. Im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe sollen es rund 90 % der Personen sein. Für die anderen, diejenigen, die es geschafft haben ihren Lebensunterhalt durch Lohnarbeit selber zu bestreiten, gebe es eine „Privilegierung“ von 50 %. Auch das ist richtig, allerdings sind auch 334 € für ein Zimmer ohne Komfort, bei dem dann für ein eigenes Bad nochmal 78 € (ermäßigtee Gebühr) gezahlt werden müssten, auch nicht gerade wenig. Zudem haben in der Vergangenheit bei vielen Betroffenen Statuswechsel im bürokratischen Verfahren immer wieder zu Problemen geführt und dafür gesorgt, dass plötzlich doch eine Zeitlang die volle, aus Sicht der Bewohnenden völlig überhöhte Gebühr anfiel, was wiederum immer wieder zur Verschuldung gegenüber der Stadt führte.
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Beschlussvorlagen: Benutzungsgebühren für die städtischen Unterkünfte für Geflüchtete

