Freiburger Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der A5 Befahrung: Freie Fahrt zum See You Festival wichtiger als Versammlungsfreiheit für Students For Future?

Freie Fahrt zum See You Festival wichtiger als Versammlungsfreiheit für Students For Future?

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Erste Autobahndemo in Freiburg
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Students for Future Freiburg

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat das Verbot für die Students For future Demo die A5 zu befahren, mit einer am Freitag Mittag verkündeten Entscheidung bestätigt. Students For Future Freiburg ruft am Sonntag den 17. Juli zur Fahrrad-Demonstration für eine sofortige und tiefgreifende Verkehrswende auf. Die Route soll eigentlich vom Platz der Alten Synagoge in der Freiburger Altstadt, über die B31 zur Autobahnauffahrt Freiburg-Mitte der A5, von dort über eben jene zur Abfahrt Nord und zurück nach Freiburg gehen. Die Stadt Freiburg hatte das aber verboten. Die Demo fordert u.a. ein Tempolimit von 100 km/h auf allen Autobahnen und einen sofortigen Bau- und Genehmigungsstopp für alle Autobahn-Neubauprojekte, in Freiburg soll die geplante Stadtautobahn und damit der Stadttunnel verhindert werden. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun in einer Eilentscheidung das Verbot die A 5 und auch die B 294 zu befahren und verweist dabei insbesondere auf das Sea You Festival: Das Gericht hält es „zwar grundsätzlich für denkbar, dass

eine Demonstration für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen und ein deutschlandweites Straßenbaumoratorium auf einer Bundesfernstraße stattfindet, da ein gewisser Zusammenhang zwischen diesem Versammlungsthema und dem gewählten Versammlungsort nicht in Abrede zu stellen sei. Die am gewählten Versammlungstag zu erwartenden Auswirkungen einer durch die Fahrraddemo bedingten zeitweisen Vollsperrung der A 5 und der B 294 erachtete es aufgrund der

konkreten Umstände aber für nicht mehr hinnehmbar. Das Gericht nannte dabei insbesondere ein in unmittelbarer Nähe stattfindendes Musikfestival mit ca. 20.000 Besuchern, deren regulärer An- und Abreiseweg über die A 5 oder die B 294 führen dürfte. Bei einer Durchführung der Versammlung auf diesen Straßen wäre die Erreichbarkeit des Festivalgeländes durch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste aller Voraussicht nach erheblich erschwert. Hinzu komme, dass die nächstgelegene

Anschlussstelle 60 in nördlicher Richtung am Versammlungstag wegen Bauarbeiten gesperrt sei, so dass der Autobahnverkehr weiträumig umgeleitet werden müsste.“ Die Vorgabe der Stadt Freiburg

zum zwischen den einzelnen Radfahrenden einzuhaltenden Abstand bezeichnete das Verwaltungsgericht hingegen als voraussichtlich rechtswidrig, ebenso wie das für einen Teil der Wegstrecke angeordnete Lautsprecherverbot nahe einer Autobahnunterführung. Wir haben im Anschluss an die Entscheidung mit Lucas Zander von Students for Futiure Freiburg gesprochen.