O-Töne zur Urteilsverkündung: Freispruch im RDL-Prozess vor dem Karlsruher Landgericht

Freispruch im RDL-Prozess vor dem Karlsruher Landgericht

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Blick von der Zusehendenbank auf Prozessbeteiligte vor dem Wappen Baden-Württembergs. Links Staatsanwalt, Mitte Richterbank, rechts Verteidigerin und Angeklagter.
Prozessbeteiligte zur Urteilsverkündung am 06.06.2024
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
JR Photography / RDL
Freispruch im RDL- Verfahren! Das Landgericht Karlsruhe stützt in seiner ausführlichen und gleichzeitig am 9. Prozesstag nicht gänzlich verlesenen Begründung die #Pressefreiheit. Weder durch das Setzen eines Links auf eine Website mit mitunter strafrechtlich relevanten Inhalten, noch über einen Sachverhalt der Zeitgeschichte zu berichten, ist aus Sicht des Gerichts als Unterstützungshandlung einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung zu werten. Unabhängig davon, ob die Vereinigung durch das Archiv fortexistieren würde oder nicht. Das Gericht geht aber nicht davon aus, dass sie durch das bloße Archiv fortexistiere, könne es letztendlich aber auch nicht beweisen. Angela Furmaniak, die Verteidigerin des Angeklagten Journalisten Fabian K., zeigt sich zufrieden mit der freiheitlichen Begründung des Gerichts. Staatsanwalt Graulich will sich zu dem Urteil nicht äußern. 0:10 Auch nicht zu der Frage, ob er die Revision des Urteils anstrebe. Verteidigerin Furmaniak hält es für schwierig für den Staatsanwalt genügend Fundament für eine solche zu finden. 0:57 Der freigesprochen Journalist zeigt sich indes vorsichtig, hält eine Revision für durchaus möglich, äußert sich aber dennoch erfreut aufgrund des Teilerfolgs. 0:29

(jr)