Prozess gegen RDL-Redakteur: Freispruch schimmert am Horizont- Urteilsverkündung am 06. Juni!

Freispruch schimmert am Horizont- Urteilsverkündung am 06. Juni!

stockmann.jpg

Gerichtszeichnung: Richter Stockmann in Robe, Hemd und Krawatte. Er trägt Brille und blickt leicht  zu seiner Linken, wo der Vorsitzende sitzt und die Urteilsbegründung verliest (nicht im Bild)
Richter Stockmann
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
RDL

Am 04.06.2024 fand der 8. Prozesstag gegen RDL Redakteur Fabian statt. Der Tag begann holprig: erst wurden Zuschauer*innen in den Schwurgerichtssaal geschickt, dann hieß es, der Prozess finde in einem anderen Saal statt: mit lediglich 7 Sitzplätzen, was auch dem Vorsitzenden Richter zu wenig erschien. So konnte erst mit 20 Minuten Verspätung der Prozesstag starten.

Zu Beginn wurden einige Urkunden verlesen, darunter auch eine e-mail von Staatsanwalt Graulich, der gerne von einem Polizisten gehört hätte, dass er einen Menschen der als Beschuldigter im linksunten.indymedia-Verfahren geführt wurde, oder wird, man weiß es nicht so genau, in einem RDL-Interview aus dem Jahre 2010 anhand der Stimme erkennen könnte. Immer wieder versucht der Staatsanwalt einen Kontakt zwischen Fabian und möglichen damaligen Betreiber*innen der Seite linksunten.indymedia.de zu konstruieren: hier anhand eines vor langer Zeit geführten Interviews. Anhand des verlesenen e-mail Verkehrs konnte nachvollzogen werden, dass der Polizist dem Staatsanwalt nicht behilflich sein konnte.

Daran schloss sich eine fast 2-stündige Verlesung der Ablehnung eines Beweisantrages an. Staatsanwalt Graulich hatte Mitte Mai beantragt, bei Fabian beschlagnahmte USB-Sticks und Handys in Augenschein zu nehmen und auszuwerten, um so eine Verbindung zum gemutmaßten Betreiber*innen-Kollektiv von linksunten.indymedia zu konstruieren und nachzuweisen, dass der Artikel der zur Anklage führte, letztlich eine Unterstützungshandlung der rechtswidrig fortgeführten Vereinigung linksunten.indymedia darstelle, der Bericht eine propagandistische Auftragsarbeit gewesen sei.

Sehr ausführlich, um damit einer möglichen Revision gegen das Urteil Argumente zu entziehen, begründete das Gericht die Ablehnung des Antrages von Staatsanwalt Graulich. Es handele sich schon nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich einen Beweisermittlungsantrag, da er diverse Behauptungen „ins Blaue hinein“ aufs „Geratewohl“ aufstelle. Es sei nach jetzigem Stand der Beweisaufnahme keine Verurteilung zu erwarten. Presse- und Rundfunkfreiheit würden entwertet, würde man dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen.

Gespräch mit einer Prozessbeobachterin: 1:38

Gespräch mit einer weiteren Prozessbeobachterin: 2:01

Thomas berichtete im Mittagsmagazin, bevor die Plädoyers gehalten wurden. 5:50

Nach der Prozesspause folgten die Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft forderte 90 Tagessätze von jeweils 40 €, nicht nur wegen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung, sondern u.a. auch wegen der Billigung von Straftaten. Anschließend plädierte die Verteidigerin von Fabian, die Lörracher Rechtsanwältin Angela Furmaniak. Sie forderte einen Freispruch. Presse- und Meinungsfreiheit seien schlechthin konstitutiv für eine Demokratie. Ihr Mandat habe nichts anderes als seine Arbeit getan: nämlich als Journalist über ein relevantes Ereignis zu berichten. Zum Abschluss bekam Fabian das "Letzte Wort", darin er betonte u.a. die Belastungen die das ganze Verfahren für ihn mit sich gebracht hätten, aber auch den Einschüchterungseffekt bei anderen Jouralist*innen, welche unsicher geworden seien, was denn nun von der Pressefreiheit gedeckt sei.

Der Vorsitzende Richter setzte den Termin für die Urteilsverkündung auf den kommenden Donerstag, den 06. Juni 2024, um 11:30 Uhr fest.

Ein ausführlicher Bericht über den nunmehr vorletzten Prozesstag, folgt im MoRa am 05.06.2024.