"Es passiert sehr viel im Zusammenhang mit Abschiebungshaft, dass Vorschriften nicht berücksichtigt werden": Gericht erklärte Ausreisegewahrsam in Abschiebehaftanstalt Pforzheim für rechtswidrig

Gericht erklärte Ausreisegewahrsam in Abschiebehaftanstalt Pforzheim für rechtswidrig

In Pforzheim war ein Mensch für die Dauer seiner Ausreisegewahrsam rechtswidrig in der Abschiebehaftantsalt eingesperrt worden. Das hat das Landgericht Mosbach Anfang März entschieden. Denn die Ausreisegewahrsam muss eigentlich am Flughafen oder in Grenznähe vollzogen werden. Sie ist zeitlich begrenzter als andere Formen der Abschiebungshaft.

Das Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüsste dieses Urteil. Damit habe das Gericht eine jahrelange Praxis in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt. Über dieses Urteil und seine Bedeutung hat Matthieu mit Seán McGinley vom Flüchtlingsrat gesprochen. Er erklärt zunächst, was Ausreisegewahrsam ausmacht im Vergleich zu anderen Formen der Abschiebungshaft:

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Im Nachgespräch erklärte Seán McGinley, die regierenden Grünen hätten sich offen gezeigt für diese Forderung nach einer unabhängigen Beratung in Abschiebehaft. Sie hätten das auch beim Innenministerium angesprochen, der vom Juniorpartner CDU geführt wird. Dort habe man jedoch keinen Bedarf dafür gesehen.