Frankreich: Gesetz über Landwirtschaft und Ernährung enthält kein Glyphosatverbot

Gesetz über Landwirtschaft und Ernährung enthält kein Glyphosatverbot

In Frankreich will die regierende Partei LRM kein Glyphosatverbot im Gesetzentwurf über Landwirtschaft und Ernährung eintragen. Dabei zählte dieses Verbot zu den Wahlversprechen von Präsident Emmanuel Macron.

Die Nationalversammlung debattiert seit einer Woche über den Gesetzentwurf der Regierung und eine Abstimmung über den gesamten Text in erster Lesung wird für den morgigen Mittwoch erwartet. Das Gesetz regelt eine Reihe von Themen rund um Nahrungsmittel. Zum Beispiel soll demnach die Hälfte der Nahrungsmittel an Schulkantinen künftig aus biologischer Landwirtschaft kommen.

Doch weder die Regierung noch die grosse Macron-freundliche Mehrheit im Parlament unterstützten ein Verbot des Herbizids Glyphosat. Selbst Änderungsanträge, die rund fünfzig Abgeordnete der regierenden Partei eingebracht hatten, lehnte die Mehrheit im Parlament ab.

Tier- und Umweltschutzorganisationen halten den Text für wenig ambitionniert und beklagen, dass die Regierung weiter an der industriellen Landwirtschaft festhält. Die Regierung lehnte auch Änderungsanträge ab, die etwa auf mehr Tierschutz abzielten. So etwa Änderungsanträge, die das männliche Kükenschreddern verboten hätten. Auch weitere Änderungsanträge von Abgeordneten, die Wahlkampfversprechen von Macron eingelöst hätten, lehnte die Regierung bei den Debatten in der Nationalversammlung ab. So etwa die von Macron versprochene Videoüberwachung in Schlachthöfen oder das versprochene Verkaufsverbot von Eiern aus Käfighaltung.

(mc)