Gmail ist kein Telekommunikationsdienst, urteilt Gericht

Gmail ist kein Telekommunikationsdienst, urteilt Gericht

Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist in seinem Urteil der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt und hat Gmail nicht als Telekommunikationsdienst eingestuft. Dies bedeutet, das für das E-Mailangebot des US-Unternehmens Google geringere Auflagen gelten als für Mobilfunkanbieter.

Die Bundesnetzagentur hatte von Google gefordert, dass das Unternehmen die aus dem Telemediengesetz folgenden Pflichten umsetze. Gegen diese Einstufung als Telekommunikationsdienst hatte Google geklagt. Als Telekommunikationsdienst hätte Google die Meldepflichten beachten müssen, Schnittstellen zum Abhören der Kommunikation durch den deutschen Staat einrichten müssen und den entsprechenden Datenschutzauflagen nachkommen müssen.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte Google mit der Argumentation, dass der Konzern selber keine Signale übertrage, noch das Verfahren verloren. Der EuGH hatte jedoch im letzten Jahr Google recht gegeben. Mit dem Urteil folgt das Oberverwaltungsgericht in Münster der Argumentation, dass die Aufgabe der Signalübertragung beim Netzanbieter liege, und nicht bei einem Mailanbieter. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde abgelehnt, der Bundesnetzagentur bleibt damit nur noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, doch diese ist unwahrscheinlich da in diesem Jahr noch eine Gesetzesänderung geplant ist nach der Messengerdienste und womöglich auch Mailanbieter den herkömmlichen Telekommunikationsdiensten wie SMS oder Telefonie gleichgestellt werden.