Meist taucht er im Nachgang von Demonstrationen auf: Der Paragraph 113 des Strafgesetzbuchs sanktioniert den sogenannten "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Aber was ist damit eigentlich gemeint? Und wie wird die Norm in der juristischen Praxis verwendet? Ulrich von Klinggräf, Rechtsanwalt und Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins erläutert den Paragraphen und kritisiert dessen inflationäre Verwendung.

