Innenministerium zu Winterabschiebestopp: "Ja haben wir schon Weihnachten oder was?"

Innenministerium zu Winterabschiebestopp: "Ja haben wir schon Weihnachten oder was?"

Mehrere Flüchtlinge in Freiburg haben pünktlich zu Beginn der kalten Jahreszeit Abschiebebescheide erhalten (RDL berichtete). Ausreisen sollten sie jeweils in Länder Ex-Jugoslawiens, wo ihnen als Angehörigen diskriminierter, besonders von Armut betroffener Minderheiten ein harter Winter droht: Der Mangel an angemessenen Wohnungen und Heizmaterial macht die anstehende Kälte zu einer Gesundheitsgefahr gerade für Kinder und gesundheitlich geschwächte Personen. Für das Innenministerium Baden-Württemberg scheint diese Tatsache jedoch kein Entscheidungskriterium für einen sogenannten "Winterabschiebestopp" zu sein. "Ja haben wir denn schon Weihnachten oder was?", kommentierte der Pressesprecher des Innenministeriums Günter Loos die Anfrage von RDL nach einer solchen zeitweisen Aussetzung der Abschiebungen. Es geht offenbar höchstens um Friede-Freude-Eierkuchen zu den Festtagen für potentielle Wähler_innen, zu denen die Flüchtlinge ja nicht gehören. Wie im letzten Jahr, wo sich das Innenministerium erst unmittelbar vor Weihnachten zu sehr eingeschränkten Ausnahmen von der generellen Abschiebepraxis durchringen konnte. Dieses Jahr, so Loos, habe man sich im Innenministerium noch nicht einmal mit dem Thema befasst.

Der Sprecher des Innenministeriums legt Wert auf die Ablehnung des Begriffs "Winterabschiebestopp" und suggeriert u.a. damit, die Entscheidung über Abschiebungen liege ganz beim Bund. Tatsächlich können die Bundesländer nach § 60a Abs. 1 AufenthG die Abschiebung zwar nicht generell, aber für definierte Gruppen von Flüchtlingen in begründeten Fällen bis zu sechs Monate lang aussetzen. Nach kurzer Unterbrechung kann diese Aussetzung wiederholt werden. Diesen durchaus großen Handlungsspielraum verschleiert das Land, statt ihn maximal zu nutzen und damit ein Signal an die übrigen Bundesländer zu senden. (O.S.)