Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg, zuständig für die Auszahlung von Leistungen an Flüchtlinge nach dem Asylbeerwerberleistungsgesetz, kürzt Flüchtlingen, die durch die sogenannte illegale Einreise nach Freiburg gekommen sind, die finanziellen Mittel. Das Amt beruft sich hierbei auf vorläufige Hinweise des lntegrationsministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07. 2012 zum Asylbewerwerberleistungsgesetz. Über diese Auslegung des BVG Urteils sprachen wir mit Herrn Dr. Schäfer, zuständiger Referatsleiter im Integrationsministerium. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht als migrationspolitisches Instrument zur Abschreckung von Flüchtlingen gebraucht werden dürften. Der Gesetzgeber müsse sich immer konkret am Bedarf an existenznotwendigen Leistungen orientieren. Steht die Praxis der Leistungskürzung auch in Baden-Württemberg im Widerspruch zu dieser Entscheidung?
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