Kommission negiert EU Grundrechtscharta Verstoss bei Regierungseingriff in Guardian

Kommission negiert EU Grundrechtscharta Verstoss bei Regierungseingriff in Guardian

(kmm) Während mittlerweile eingestanden ist, dass der britische Regierungschef Cameron und sein liberaler Vize Clegg die Festplatttenzerstörung der Snowdon-Daten im Keller des Guardians unter Geheimdienstaufsicht des GCHQ anordneten, verweigert die EU-Kommission jedes Tätigwerden. Ein Sprecher erklärte am Mittwoch, dass nicht nur der Art 11. der EU Grundrechtecaharta betroffen sei, sondern vielmehr der Art. 51. des EU-Vertrages. Danach könne die Kommission nur als Hüter der Verträge dann tätigwerden, wenn bei bzw. in Umsetzung von EU-Recht die Grundrechte Charta verletzt würde.
Erkennbar gehört in Befolgung dieser Logik also die Gewährleistung der Medienfreiheit nicht zum Kernbestand der EU-Verträge und der EU-Grundrechte an die EU-Mitgliedregierungen gebunden sind.

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