(kmm) Während mittlerweile eingestanden ist, dass der britische Regierungschef Cameron und sein liberaler Vize Clegg die Festplatttenzerstörung der Snowdon-Daten im Keller des Guardians unter Geheimdienstaufsicht des GCHQ anordneten, verweigert die EU-Kommission jedes Tätigwerden. Ein Sprecher erklärte am Mittwoch, dass nicht nur der Art 11. der EU Grundrechtecaharta betroffen sei, sondern vielmehr der Art. 51. des EU-Vertrages. Danach könne die Kommission nur als Hüter der Verträge dann tätigwerden, wenn bei bzw. in Umsetzung von EU-Recht die Grundrechte Charta verletzt würde.
Erkennbar gehört in Befolgung dieser Logik also die Gewährleistung der Medienfreiheit nicht zum Kernbestand der EU-Verträge und der EU-Grundrechte an die EU-Mitgliedregierungen gebunden sind.
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