Mordprozess wegen Tötung von Maria La.: Hussein K.:Lebt Vater Gholam doch noch ? In Teheran?

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Hussein K.:Lebt Vater Gholam doch noch ? In Teheran?

Die von Hussein K. im Verfahren um die Tötung von Maria La. durch seinen Rechtsanwalt  Sebastian Glathe an die Grosse Jugendgerichtskammer des Landgericht weitergeleitete Mobilfunknummer erweist sich als Bumerang für den die Tötung geständigen Angeklagten.

Zwei der drei Berufs-Richter, haben nach einem in der Verhandlung am 8.12.2017 verlesenen Vermerk vom 4.12.2017 via dieser Nummer einen Kontakt zusammen mit  dem vom Gericht bestellten Dolmetscher hergestellt.
Am Apparat meldete sich in Teheran ein Gholam Kha., der namensidentisch mit dem Vater  des Angeklagten ist. 
Im Gegensatz zu der Erklärung des Angeklagten, der seinen Vater als einen von den Taliban getöteten Matyrer bezeichnete, will der Gesprächspartner gegenüber  beiden Richterinnen auch die Vatereigenschaft zu Hussein K. bestätigt haben. Offensichtlich - zumindest nicht ausgeschlossen - unter  Verkennung seines  Angehörigen-Zeugnisverweigerungsrechtes bemühte der, nach Eigenbekunden  lesensunkundige Gesprächspartner ein Dokument, das eine andere Person als Bescheinigung der Geburt  des Angeklagten bezeichnete. Das darin enthaltene Datum wurde mit 29.1.1984 angegeben. Offen blieb, ob dieses Datum aus einer der drei iranischen Zeitrechnungen oder der  afghanischen Zeitrechnung resultiert.

Update 10.12.17 Um so bemerkenswerter scheint, wie schnell via nicht nachdenkender Medienvertreter (waren eh nur 3 Medien da, deren 2 RDL und BZ ) die "Sensations" Meldung in den überregionalen Mainstreammedien die Runde machte, der Angeklagte sei zur Tatzeit 32 Jahre alt gewesen. Ungetrübt von jedem wissenschaftlichen Gutachten - eins nennt die 100% Wahrscheilichkeit über 19 Jahre,50% Wahrscheinlichkeit bei 23 Jahren, O% bei 28 Jahren, ein weiteres legt den Range zwische  22-29 Jahre allerdings bei mangelnd begründeter statistischer  Wahrscheinlichkeit. Ungetrübt vom Fakt das der Mitteilende selbst angab, das Dokument nicht lesen zu können, sowie trotz divergierender Zeitberechnungen.

kmm