Übergangslösung für den Brexit gefunden: London gibt bei fast allem nach

London gibt bei fast allem nach

Am Montag haben sich die Europäische Kommission und die britische Regierung auf eine Übergangslösung für die Monate nach dem offiziellen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs geeinigt. Diese Übergangszeit soll dazu dienen, mehr Zeit für Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich zu geben.

Die britische Regierung gab schliesslich bei fast allen ihren Forderungen nach und akzeptierte die Bedingungen der Europäischen Kommission. Dieses Einknicken erklärt die französische Tageszeitung "Le Monde" mit dem Druck des britischen Kapitals.

Während der Übergangszeit soll das Vereinigte Königreich keinerlei Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen der Europäischen Union mehr haben. Die britische Regierung verzichtete auf ihre Forderung nach einem Veto-Recht für Gesetze, die die Europäische Union während dieser Übergangszeit beschliesst. Gleichwohl muss das Vereinigte Königreich während dieser Übergangszeit weiterhin zum EU-Haushalt beitragen. Als Gegenleistung dafür würde das Vereinigte Königreich in dieser Zeit weiterhin vollen Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhalten.

EU-Bürgerinnen, die sich während der Übergangszeit im Vereinigten Königreich niederlassen, sollen nach dieser Übergangszeit denselben Aufenthaltsstatus erhalten wie diejenigen, die sich schon vor dem offiziellen Brexit dort niederliessen.

Die Übergangszeit soll sich auf die Zeit zwischen dem offiziellen EU-Austritt am 30. März 2019 und Ende 2020 beschränken, wie es die Kommission wollte. Die britische Regierung hatte bislang drei Monate mehr gefordert.

Bei einem wichtigen Punkt jedoch setzte sich die Europäische Kommission nicht durch. Falls sich die britische Regierung in der Übergangszeit doch nicht an EU-Gesetze oder an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs halten würde, wollte sich die Kommission die Möglichkeit einräumen, den Zugang des Vereinigten Königreichs am Binnenmarkt zu beschränken. Das konnte sie bei den Verhandlungen jedoch nicht durchsetzen.

Falls die britische Regierung keine Lösung vorlegt, um eine sogenannte harte Grenze auf der irischen Insel zu verhindern, soll sich der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission durchsetzen. Die Warenkontrollen, die beim britischen Austritt aus der europäischen Zollunion anfallen werden, sollen demnach lediglich an britischen Häfen stattfinden und nicht etwa an der Landgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Republik Irland. Sprich: Nordirland, obwohl es zum Vereinigten Königreich gehört, würde in der europäischen Zollunion bleiben. Und es würden stattdessen Warenkontrollen an Häfen zwischen der britischen Insel und Nordirland stattfinden, also innerhalb des Vereinigten Königreichs.

(mc)