Mühlheims Ex-Bürgermeisterin klagt gegen Stadt wegen schlechterer Bezahlung

Mühlheims Ex-Bürgermeisterin klagt gegen Stadt wegen schlechterer Bezahlung

Astrid Siemes-Knoblich war acht Jahre lang Bürgermeisterin in Müllheim. Sie bemerkt, dass ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger besser besoldet wurden als sie selbst. Nun klagt sie gegen die Stadt auf mehr als 60.000 Euro Schadensersatz. Der Fall könnte zu einem Präzedenzfall des Antidiskriminierungsrechts werden.

Die parteilose Unternehmerin Siemes-Knoblich war 2011 in Müllheim zur Bürgermeisterin gewählt worden. Sie absolvierte eine achtjährige Amtszeit und kandidierte dann nicht erneut.

Wie viel eine Bürgermeisterin konkret verdient, entscheidet in Baden-Württemberg zunächst der Gemeinderat. Er kann in der ersten Amtszeit zwischen einer höheren und einer niedrigeren Besoldungsstufe auswählen. Erst in der zweiten Amtszeit hat eine Bürgermeister*in Anspruch auf die höhere Stufe.

Im Fall von Siemes-Knoblich entschied der Müllheimer Gemeinderat Ende 2011, dass sie in die untere Stufe eingruppiert wird. Dagegen wurde der Vorgänger René Lohs sofort in die höhere Stufe eingestuft, ebenso der Nachfolger Martin Löffler. Die Ex-Bürgermeisterin verlangt als Schadensersatz nun die Summe, die ihr über die Jahre entging, weil der Gemeinderat sie nicht ebenfalls in die höhere Stufe eingestuft hatte.

Siemes-Knoblich beruft sich dabei auf das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses gilt unter anderem im Arbeitsrecht und verbietet Diskriminierungen wegen bestimmten Merkmalen, auch wegen des Geschlechts.

Nun muss das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden. Einen vergleichbaren Fall hat es vor Gericht wohl noch nie gegeben. Der Fall könnte durch die Instanzen gehen.