Abschiebung von kurdischem Aktivisten in die Türkei: Nach 3 Monaten Abschiebehaft soll Muhammed Tunç am 7. Aprill abgeschoben werden

Nach 3 Monaten Abschiebehaft soll Muhammed Tunç am 7. Aprill abgeschoben werden

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Muhammed Tunç
Muhammed Tunç
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Nachdem seine Abschiebung zweimal durch ihn und das Einschreiten des Flugpersonals verhindert werden konnte, soll der kurdische Aktivist Muhammed Tunç nun offenbar am Donnerstag den 7. April per extra angemieteten Charterflug aus dem Saarland in die Türkei abgeschoben werden. Darüber berichtet Kerem Schamberger, der im Kontakt mit der Familie steht. Seit drei Monaten sitzt Tunç in Pforzheim in Abschiebehaft. Immer wieder ist er währenddessen in den Hungerstreik getreten. Wir hatten mehrmals über den Fall berichtet. Kerem Schamberger berichtet nun, dass Tunç bei einem Termin auf dem türkischen Konsulat zur Passausstellung mitgeteilt worden sei, dass gegen ihn aufgrund von nicht geleistetem Wehrdienst, in der Türkei ein Haftbefehl vorliege und dass er sobald er das Land betrete direkt zum Militär zwangsrekrutiert werde. Baden-Württemberg, das hatte Tunç Anwalt auch gegenüber Radio Dreyeckland berichtet, hat Tunç das Angebot gemacht, in ein anderes Drittland auszureisen, damit er nicht direkt in die Türkei abgeschoben wird. Nun hat das Land dieses Angebot, das Tunç aufgrund der Bedrohungslage angenommen hatte, laut Schamberger aber ohne die Angabe von Gründen zurückgezogen. Der 33-jährige Muhammed Tunç schreibt am 4. April in einer persönlichen Erklärung aus der Abschiebehaftanstalt Pforzheim: "Ich erkläre hier in aller Deutlichkeit nochmal: Für all das, was mir aufgrund meiner Abschiebung in die Türkei zustoßen wird, werden die deutschen Behörden verantwortlich sein. Ich stehe unmittelbar vor der Gefahr in die Arme des türkischen Militärs geschickt zu werden, das mich irgendwo in den Krieg im Mittleren Osten einsetzen könnte." Wieder einmal rechtfertigen die Behörden, in diesem Fall das baden-württembergische Justizministerium seine Abschiebung mit einer "Straffälligkeit". Die zwei länger zurückliegenden Verurteilungen erfolgten allerdings ganz offensichtlich nach Auseinandersetzungen mit türkischen Nationalisten. Die grün-schwarze Landesregierung verneint trotzdem die Gefahr einer politischen Verfolgung von Muhammed Tunç. (FK)