Die Abschiebung von Deniz B.* aus Ulm ist am Mittwoch verhindert worden. Der hier geborene Kurde sollte in die Türkei abgeschoben werden. Nachdem er im Flugzeug am Stuttgarter Flughafen auf seine Abschiebung aufmerksam gemacht hatte, weigerte sich das Personal nach seinen Angaben, ihn an Bord zu behalten. Wieder einmal rechtfertigen die Behörden, in diesem Fall das baden-württembergische Justizministerium seine Abschiebung mit einer "Straffälligkeit". Die zwei länger zurückliegenden Verurteilungen erfolgten allerdings ganz offensichtlich nach Auseinandersetzungen mit türkischen Nationalisten. Die grün-schwarze Landesregierung verneint trotzdem die Gefahr einer politischen Verfolgung von Deniz B.. Über die drohende Abschiebunghaben wir mit dem Rechtsanwalt von Muhammed Tunç Detlef Kröger gesprochen. Zunächst haben wir über die aktuelle Lage von Deniz B. gesprochen.
* Name geändert
