Frankreich: Nationalversammlung stimmt heute über Arbeitsrechtsverordnungen ab

Nationalversammlung stimmt heute über Arbeitsrechtsverordnungen ab

Am heutigen Donnerstag soll die französische Nationalversammlung über die fünf umstrittenen Arbeitsrechtsverordnungen der Regierung abstimmen und sie zu Gesetzen erheben. Die mächtigste und direkt gewählte Parlamentskammer dürfte ohne Überraschung und ohne wesentlichen Änderungen für die Vorschläge der wirtschaftsliberalen Regierung stimmen. Die politische Bewegung von Präsident Macron verfügt dort über eine aussergewöhnlich breite absolute Mehrheit. Ausserdem dürften zwei mit ihm verbündeten Mitte-Rechts-Fraktionen und sogar die meisten Abgeordneten der zweitgrössten Fraktion Les Républicains dafür stimmen. Diese konservative Partei sieht sich zwar eigentlich als grösste Oppositionspartei im Parlament, ist aber in diesem Fall mit den deutlich wirtschaftsliberalen Reformen einverstanden. Die andere Parlamentskammer, der Senat, wird voraussichtlich erst im Januar über die Verordnungen beraten.

Die Regierung hatte im September das Arbeitsrecht per Verordnung geändert, sprich zunächst am Parlament vorbei. Die parlamentarische Mehrheit für Präsident Macron hatte sich im Sommer zu diesem Zweck selbst entmachtet, indem sie der Regierung diese Vollmacht gab.

Zu den umstrittenen Änderungen zählen insbesondere die Lockerung des Kündigungsschutzes und die Deckelung der Entschädigungen im Falle von rechtswidrigen Entlassungen. Die Verordnungen erlauben Konzerne insbesondere, Filialen zu schliessen oder massenweise Beschäftigte zu entlassen, auch wenn es dem globalen Konzern wirtschaftlich gut geht. Ausserdem führen Macrons Vorschläge einen sogenannten Projektvertrag ein, mit dem Beschäftigte zwar ohne zeitliche Befristung angestellt werden können, aber nach Ende des Projekts entlassen werden. Die Gewerkschaften befürchten, dass Arbeitgeberinnen künftig mehr Projektverträge als unbefristete Verträge anbieten. Im Falle von rechtswidrigen Kündigungen will Macron schliesslich die Abfindungen bei Arbeitsgerichten deckeln und die Mindestabfindung halbieren.

(mc)