Da hat das Land - zuständiger Fachminister:Verbraucherminister Hauck (CDU) - aber eine Niederlage erlitten.
Ein von ihm eingereichtes Gutachten, das feststellte, das Gesetz "kenne keine Unterschiede" zwischen natürlichen und künstlichen Farbstoffe im Fruchtgummi kann nicht zu Lasten von konkurierenden Süßwarenherstellern benutzt werden.
Dieser hatte seine Verwendung von Pflanzen- und Fruchtextrakte zur Färbung der "Frucht"-Gummis als "ohne künstliche Farbstoffe" beworben.
Was das Land als Verstoß gegen das Lebenbensmittel- Informationsverordnung bewertete und auch die Staatsanwaltschaft (!) einschaltete, bewertete das Gericht vom Horizont einer durchschnittlichen User*in:
der sei die Unterscheidung zwischen Verwendung von chemischen Zusatzstoffen ("künstlich") und "aus Extrakten von Pflanzen oder Früchten" schon eher sehr geläufig.
Zumal die Nichtverwendung chemischer Farbstoffe für diesen von Hauck angezeigten Süßstoffhersteller auch ein Alleinstellungsmerkmal darstelle, wie das Gericht bemerkte.
Die Parteinahme von Landesbehörden für dominante, chemische Zusatzstoffe verwendende Süßstoffkonzerne ging damit zunächst - weil noch nicht rechtskräftig - erstmal grandios nach hinten los.
Aber merke: beides sind Süßwarenhersteller/-dealer und damit für Zuckerstoffe, die dem Körper schaden können, mitverantwortlich.
(kmm)
Pressemitteilung des Gericht 8k6149.18-Fruchtgummi.pdf
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