Zu 10 Tagessätzen à 35 Euro wurde ein Antifaschist an diesem Mittwoch vor dem Freiburger Amtsgericht verurteilt. Mit seiner Teilnahme an einer Sitzblockade gegen den Aufmarsch der rechten, frauenfeindlichen Sekte der Piusbrüder im Jahr 2015 hat er sich nach Ansicht des Gerichts dem Straftatbestand der Versammlungssprengung schuldig gemacht. Der Prozess war überschattet von massiven Sicherheitskontrollen beim Eingang in den Verhandlungssaal. Im RDL Gespräch nach dem Urteil geht es u.a. darum, ob Polizei und Gericht, die Versammlungsfreiheit der TeilnehemrInnen der Sitzblockade ausreichend gewürdigt haben.
In der Hinsicht der Beurteilung der polizeilichen Einsatzkonzepts und seiner gewollten Eskalationqualität erkennbar differierender Prozess-Bericht
Prozessbericht Pius121016.pdf


Für die wohl längste Demonstrationsroute, die das Freiburger Ordnungsamt in der Alt-Innenstadt in den letzten Jahren genehmigt hat, bedurfte es im Gegensatz zu allen Demoveranstaltern von eher links – Anti-AKW, Antifa oder Flüchtlinge usw. - bei den rechtsextremen Piusbrüdern nicht mal eine Seite Auflagen zur Sicherstellung ihres Versammlungsanspruchs.