Emmanuel Macron hat das Gesetz zur Rentenreform unterschrieben, nachdem der Verfassungsrat am Freitag Grünes Licht gegeben hat und das Gesetz sogar mit der Entscheidung noch verschärft hat. Das Renteneintrittsalter (vorher ist keine Verrentung möglich, also auch keine mit Abschlag) wird ab 2030 von 62 auf 64 Jahre angehoben. Um eine volle Rente zu beziehen, müssen die Beschäftigten in Zukunft über 43 Jahre eingezahlt haben. Über die Entscheidung des Verfassungsrats und die Folgen haben wir mit unserem Frankreichkorreorrespondenten in Paris, den freien Journalisten und Juristen Bernard Schmid gesprochen.