Am 27. September 2016 wurde der 29-Jährige Familienvater Hussam Fadl in Berlin in einer Flüchtlingsunterkunft von drei Polizeibeamten erschossen. Die Polizeibeamten geben später an, sie hätten aus Notwehr gehandelt – Hussam Fadl soll mit einem Messer in der Hand auf einen anderen Mann zugerannt sein, der kurz davor Fadls Tochter sexuell missbraucht hatte. Doch dieses Messer hat niemand gesehen – Nur die Polizeibeamten die Fadl von hinten erschossen haben. Trotzdem hat die Berliner Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen sie erhoben. Nun ist noch einmal Bewegung in den Fall gekommen – Die AnwältInnen der Familie von Hussam Fadl konnten vor dem Kammergericht Berlin durchsetzten, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen fortführen muss.